In bester Gesellschaft.
Nicht nur beim Gesellschaftsrecht.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt verfüge ich über profunde Kenntnisse im Gesellschaftsrecht – dem Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit – sowie im Beteiligungs-, Immobilien- und Handelsrecht und im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Ich unterstütze meine Mandanten sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei Vertragsverhandlungen und der Projektplanung.

Im Gesellschaftsrecht habe ich mich u.a. spezialisiert auf das Gestalten von Gesellschaftsverträgen und die Wahl der Rechtsform – auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte – und auf die Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus entwickle ich Lösungen bei Restrukturierungen und Umwandlungen sowie bei Unternehmens- und Beteiligungskäufen. Außerdem gestalte ich Nachfolgeregelungen für Unternehmer und berate Fondsinitiatoren.

Meine Qualifikation als Steuerberater ermöglicht es zudem, steuerrechtliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln.